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So bleibt die Photovoltaik-Anlage 2025 steuerfrei
Neustadt a. d. W. (ots) - Der Frühling ist da, die Sonne scheint länger: Gute Zeiten für Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaik-Anlagen. Auch deshalb, weil für eine kleine PV-Anlage seit 2022 in der Regel keine Einkommensteuer und keine Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Ab diesem Jahr gilt die Steuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 Kilowatt peak (kWp) sogar für sämtliche Gebäudearten. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit drei wichtigen Fak

Herbstzeit
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