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Tierwelt
Vorsicht bei tierischen Souvenirs
Kategorie: Schlagzeilen, TierweltZentralverband Zoologischer Fachbetriebe rät zum Verzicht auf tierische Souvenirs / Bei illegaler Einfuhr von artgeschützten Tieren drohen Bußgelder / Aus Tierschutzgründen Nachzuchten bevorzugen
Schlangenledergürtel, Riesenmuscheln oder Elfenbein-Essstäbchen – viele Urlauber möchten gerne ein tierisches Souvenir mit nach Hause bringen. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) rät jedoch von tierischen Andenken ab: "Wir appelieren an alle Urlauber, die Bestimmungen des Tier- und Artenschutzes einzuhalten und am besten auf tierische Souvenirs generell zu verzichten", erklärt ZZF-Präsident Klaus Oechsner. Rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Sie stehen deshalb unter dem Schutz der EG-Artenschutzverordnung. Betroffen sind beispielsweise Papageien, viele Reptilien- und Katzenarten, Käfer, Schmetterlinge und Alpenveilchen. Der Schutz bezieht sich auf tote, lebendige und weiterverarbeitete Exemplare wie Halsketten aus Korallenstücken, exotische Felle oder Schildkrötenöl. Für gefährdete Tier- und Pflanzenarten benötigen Touristen eine offizielle Ausfuhrgenehmigung des Urlaubslandes. Außerdem ist meist eine deutsche Einfuhrgenehmigung erforderlich. Ohne diese Dokumente drohen an der deutschen Grenze die Beschlagnahme der Andenken und Zahlung eines Bußgeldes. Im vergangenen Jahr wurden laut Bundesamt für Naturschutz 2.895 lebende Tiere und über 7.000 Produkte beschlagnahmt.
Der ZZF empfiehlt Touristen, sich vor der Reise zu informieren, welche Tier- und Pflanzenarten in ihrer Existenz bedroht sind. Wer sich für exotische Tiere wie Papageien oder Reptilien begeistert, sollte jedoch aus Gründen des Tier- und Artenschutzes legal nachgezüchteten Tieren immer den Vorzug geben: "Nachzuchten schonen die Bestände in der Natur und gewöhnen sich außerdem leichter an den Menschen", erklärt Oechsner. Bei der Anschaffung von artgeschützten Tieren müssen Halter darauf achten, dass sie einen Nachweis der legalen Herkunft erhalten. Viele – auch nachgezüchtete – Tiere müssen bei der zuständigen Artenschutzbehörde gemeldet werden. Einige Tierarten benötigen zusätzlich ein artenschutzrechtliches Kennzeichen. Eine entsprechende Liste gibt es beim ZZF online unter http://www.zzf.de/ ringstelle.
Für weitere Informationen:
http://www.artenschutz-online.de (Geschützte Tier- und Pflanzenarten nach Ländern)
http://www.bfn.de (Bundesamt für Naturschutz)
http://www.zzf.de/ tiernatur

