Aktuelle Seite: Start
Freitag, 25.05.2012

icon Themenauswahl:

Sicherheit und Service

25.10.2007 11:16 Alter: 5 Jahre
Beitrag vorlesen

Kreditkartenbetrug

Kategorie: Polizeiberatung

"Plastikgeld" übt auf Straftäter eine unwiderstehliche Anziehung aus

Polizeiauto

Scheck- und Kreditkarte - Zahlungsmittel für Millionen - Setzen Sie nicht auf die falsche Karte!

Keine Frage: Es macht Spaß, "einfach mit seinem guten Namen" zu bezahlen. Gerne nehmen deshalb heute immer mehr Menschen die Gelegenheit wahr, bargeldlos zu bezahlen.

Alleine in Deutschland sind ca. 114 Millionen Debit- und Kreditkarten ausgegeben. Die Zahlungskarten spielen beim bargeldlosen Bezahlen in den verschiedensten Bereichen eine erhebliche Rolle und gewinnen immer weiter an Bedeutung, da sie als Alternative zum Bargeld bequem und sicher als Zahlungsmittel eingesetzt werden können. Hinzu kommt die weltweite Akzeptanz von Kreditkarten im Handel sowie die Möglichkeit, weltweit an über 820.000 Geldausgabeautomaten Bargeld mittels ec-Karte/Bankkarte bzw. Kreditkarte abzuheben .

Die Risiken:

Die starke Verbreitung und vor allem auch die hohe Akzeptanz des "Plastikgeldes" üben auf Straftäter eine unwiderstehliche Anziehung aus. Dabei wird es ihnen heute oftmals leicht gemacht: Daten wie die Kreditkartennummer, die Gültigkeitsdauer der Karte und die Unterschrift gibt ein Kreditkartennutzer überall dort preis, wo er per Karte zahlt. Alle Daten sind Bestandteil der Quittung. So kommen mit jeder Zahlung mehr und mehr Menschen in den Besitz höchst vertraulicher Informationen. Des weiteren werden durch die Täterseite immer wieder neue Vorgehensweisen (z.B. das sog. "Skimming": Vorsatzgeräte am Karteneinzugsschacht von Geldautomaten oder Türöffnern und Miniaturkamera) entwickelt, um betrügerisch an Kartendaten und persönliche Geheimzahl zu gelangen.

Internet-Shopping:

Mangels alternativer Zahlungsmittel ist das Einkaufen übers Internet mit einem besonderen Risiko verbunden. Hotelreservierungen, vor allem aber Transaktionen übers Netz bleiben riskant, weil es bis heute keine digitale, fälschungssichere Unterschrift und damit auch keine Identitätskontrolle gibt. Ob der Auftraggeber auch wirklich der Karteninhaber ist, bleibt offen. Das bedeutet: Jeder, der Ihre Kreditkartennummer und Gültigkeitsdauer kennt (seit Ende 2001 ist ggf. auch noch eine Kartenprüfnummer erforderlich, die auf der Kreditkarte selbst aufgedruckt, aber nicht im Magnetstreifen gespeichert ist) , kann über Ihre Karte Waren und Dienstleistungen im "Netz" ordern.

So schützen Sie sich vor Scheck- und Kreditkarten-Betrug

    * Beachten Sie alle Auflagen, die Ihr Geldinstitut oder Kreditkarten-Unternehmen mit
      Ihnen vertraglich vereinbart hat. Lesen Sie auch das Kleingedruckte im Vertrag - vor
      allem die Abschnitte zum Thema "Haftung"; darin sind Ihre Sorgfaltspflichten
      festgelegt.

    * Bewahren Sie Schecks und ec-Karten stets getrennt voneinander auf.

    * Stellen Sie niemals Fremden "aus Gefälligkeit" Schecks im Austausch gegen
     Bargeld aus.

    * Bei Verlust von Schecks, Scheck- und Kreditkarten - auch wenn diese aus nicht
      nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten einbehalten werden - sollten Sie
      diese Zahlungsmittel umgehend durch Ihr Kreditinstitut, den zentralen
      Sperrannahmedienst oder Ihre Kreditkartenorganisation sperren lassen. Beachten
      Sie: Die ec-Karte wird nach Verlustmeldung bis zum Verfallsdatum der Karte
      gesperrt.

    * Abhanden gekommene ec-Karten sollten durch die Polizei auch für das
      elektronische Lastschriftverfahren gesperrt werden. Melden Sie hierfür den Verlust
      Ihrer ec-Karte unbedingt bei der Polizei.

 
Die Telefonnummern für die Sperrung von Scheck- und Kreditkarten:

    * Sperr-Notruf: 116 116 (weitere Informationen: www.sperr-ev.org)

    * ec-Karten: 01805 021021

    * American Express: 069 979 7 1000

    * Eurocard/Mastercard: 0800 8191040

    * Diners Club: 01805 33 66 95

    * VISA: 0800 811 844 0

    * Citybank-Kreditkarte: 01803 617 617 9

    * Mit Know-how und modernster Technik sind Straftäter in der Lage, Magnetstreifen
      von Karten zu kopieren. Bewahren Sie deshalb Ihre Kreditkartenbelege sorgfältig
      auf. So können Sie Rechnungen oder Abbuchungen Ihres Kreditkarteninstitutes
      jederzeit genau nachvollziehen.

    * Stellen Sie sicher, dass Sie nach dem Bezahlen stets Ihre eigene Kreditkarte
      zurückerhalten. Bestehen Sie darauf, dass verschriebene Kreditkartenbelege, unter
      Umständen auch das Kohlepapier, sofort ungültig gemacht werden.

    * Prüfen Sie regelmäßig nach, ob Sie überhaupt noch alle Ihre (Kredit-)Karten
      besitzen.

    * Erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei, wenn Ihnen die missbräuchliche
      Benutzung Ihrer Scheck- oder Kreditkarte bekannt wird.

So lassen Sie nicht zu, dass andere an der Kasse "Kasse machen":

    * Die PIN darf nicht an Dritte weitergegeben werden ! Nicht einmal Geldinstitute oder
      Kreditkartenunternehmen kennen die PIN. Weder Amtspersonen (z.B.
      Polizeibeamte) noch Mitarbeiter von Geldinstituten werden deshalb legal nach Ihrer
      PIN (oder auch nach Kreditkartendaten, eMail-Kennungen, TAN o.ä.) fragen.

    * Lernen Sie am besten Ihre PIN auswendig und vernichten Sie den PIN-Brief.

    * Auf keinen Fall sollte die PIN irgendwo notiert werden. Auch nicht im Adressbuch
      getarnt als Telefonnummer o.ä.)

    * Bei der Eingabe der PIN am Geldautomaten oder im Handel immer darauf achten,
      dass niemand den Vorgang beobachten kann; bitten Sie aufdringliche Personen
      oder angebliche Helfer höflich aber bestimmt auf Distanz zu bleiben.

    * Verdecken Sie die PIN-Eingabe, in dem Sie die Hand oder Ihre Geldbörse als
      Sichtschutz dicht über die Tastatur halten.

    * Befolgen Sie keine Hinweiszettel, die zur mehrmaligen Eingabe der PIN auffordern.

    * Achten Sie vor der Abhebung auch auf die äußere Beschaffenheit des
      Geldautomaten und melden Sie auffällige Veränderungen (z.B. am
      Karteneinzugsschacht) sofort an die Polizei.

    * Prüfen Sie, ob die Daten und Nummern vorgelegter Scheck- und Kreditkarten
      übereinstimmen. Achten Sie auf Unterschrift, Konto- und Kartennummer sowie
      Name des Geldinstitutes.

    * Lassen Sie Schecks grundsätzlich nur in Ihrer Gegenwart unterschreiben. Ist ein
      Scheck bereits unterschrieben, so lassen Sie den Aussteller die Unterschrift auf der
      Rückseite des Schecks wiederholen.

    * Falls mit mehreren Schecks bezahlt wird, sollten Sie zusätzlich den
      Personalausweis oder Reisepass verlangen. Notieren Sie sich deren Nummer, das
      Ausstellungsdatum und die ausstellende Behörde auf der Rückseite des Schecks. 

Für Transaktionen über das Internet gilt:

    * Bei Internet-Transaktionen ist generell der Aspekt der Internet-Sicherheit zu
      beachten, d.h. verwenden Sie immer ein aktuelles Virenschutzprogramm und eine
      Aktuelle Firewall. Überprüfen Sie Browsereinstellungen, öffnen Sie keine eMails von
      unbekannten Absendern, etc.

    * Geben Sie Ihre Kreditkartennummer nur über Verbindungen weiter, die eine
      Verschlüsselung zwischen Ihrem Rechner und dem Empfänger gewährleisten
      (Beispiel: SSL-Standard). Erkennbar sind solche Seiten am Sicherheitsschloss
      (Internet-Explorer) bzw. am Schlüssel (Netscape).

    * Prüfen Sie die Geschäftsbedingungen sehr genau. Achten Sie insbesondere darauf,
      unter welchem Namen die Abrechnung erfolgt. Drucken Sie sich die Allgemeinen
      Geschäfts-, Zahlungs- und Versandbedingungen aus - ebenso Ihre Bestellung.

    * Senden Sie Reklamationen, Stornierungen, Rücksendungen oder Kündigungen von
      Abonnements und Mitgliedschaften direkt an Ihren Vertragspartner. 

Das sollten Sie im Missbrauchsfall beachten:

    * Melden Sie die entsprechenden Buchungen umgehend beim Karten ausgebenden
     Institut. In aller Regel haben Sie dann einen Reklamationsfragebogen auszufüllen.
      Bei zweifelhaften Belegen muss Ihnen die Bank bzw. das Kreditkartenunternehmen
      entweder die Zahlung mit einem Beleg, also einer Unterschrift, nachweisen oder das
      Geld umgehend zurücküberweisen.

    * Möglicherweise werden Sie aufgefordert, an Eides statt zu versichern, die
      genannten Transaktionen nicht getätigt zu haben. Hier gilt es Vorsicht zu wahren,
      denn durch falsche Angaben oder das fälschliche Bestreiten eines Postens machen
      Sie sich strafbar!