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Sicherheit und Service

24.10.2007 08:12 Alter: 5 Jahre
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Internet-Fallen

Kategorie: Polizeiberatung

0900-9 - die schnelle Einwahl (nicht nur) für's bare Vergnügen

Polizeiauto

Der Markt verlangte nach einem einfachen und flexiblen Abrechnungssystem, das ohne die Preisgabe von persönlichen Informationen des Nutzers auskommt. Zu diesem Zweck wurde ein Zahlungssystem über sog. Mehrwertdiensterufnummern realisiert, das die Anonymität des Nutzers wahrt.

Die kleinen Programme, mit deren Hilfe die Gebühreneinheiten erfasst und abgerechnet werden, heißen Dialer.

Seriöse Anbieter halten sich dabei an die von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) gemachten Vorgaben.

Wer früh klickt, hat später leicht das Nachsehen

Das "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er- / 0900er-Mehrwertdiensterufnummern" vom 9. August 2003 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 40, ausgegeben zu Bonn am  14. August 2003 sorgt u. a. über die

Preisangabepflicht der Anbieter

... für Preistransparenz. So müssen 0190er- und 0900er-Mehrwertdiensteanbieter für Verbindungen bei zeitabhängigen Preisen den Minutenpreis und bei Blocktarifen den Bruttogesamtpreis nennen. Bei Telefaxangeboten ist entsprechend vorab über die Anzahl der zu übertragenden Seiten zu informieren, weil aufgrund der nicht vorhersehbaren Übertragungsdauer kein Endpreis angegeben werden kann.

Ebenso verhält es sich bei Downloads aus dem Internet: weil auch hier eine genaue Preiskalkulation nur schwer möglich ist, haben Anbieter über die Tarife bzw. Entgelte in Euro pro Abrechnungseinheit (z. B. Zeittakt, Datenvolumen, Einmalentgelte usw.) vorab zu informieren. Bei Anrufen einer frei tarifierbaren 0190er oder 0900er Nummer aus dem Festnetz müssen Minuten- bzw. Nutzungspreise angesagt werden. Ab 01.08.2004 gilt dies ebenso bei Anwahlen aller 0190er bzw. 0900er Rufnummern aus dem Mobilfunknetz.

Schließlich wird dem Verbraucher Zeit zum Entscheiden eingeräumt: die Preisangaben müssen kostenlos sein und spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflicht gemacht werden. Bei Verstößen gegen diese Informationspflicht besteht kein Anspruch auf das Entgelt.

Was die Preisobergrenzen, Legitimationsverfahren und automatische Trennung anbetrifft, so liegt der Höchstpreis für 0190- und 0900-Verbindungen bei 2,- Euro je Minute, wobei die Abrechnung höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen darf.

Die gesamte Verbindung darf bei zeitunabhängig abgerechneten Dienstleistungen (Blocktarife) 30,- Euro nicht übersteigen.

Zeitabhängig abgerechnete Verbindungen müssen nach einer Stunde automatisch getrennt werden.

Um sicherzustellen, dass diese Grenzwerte preislich übersteigende und durchaus seriöse Dienstleistungen dennoch angeboten und genutzt werden können, sind Ausnahmen möglich, die allerdings das besondere Einverständnis der Kunden voraussetzen. Dieses Einverständnis wird per Eingabe einer Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erteilt, die vorher schriftlich bei dem Diensteanbieter zu beantragen ist (sog. Legitimationsverfahren).

Registrierung von Anwählprogrammen (Dialer)

    * beim Bezug

    * bei der Installation und / oder der Aktivierung

    * und bei der tatsächlichen Verbindungsherstellung erkennbar sind

sowie kausal die Nutzerzustimmung bei den einzelnen Schritten gegeben sein muss.

Diese Transparenz bietet Internetnutzerinnen und -nutzern einen relativ wirksamen Schutz gegen die missbräuchliche Nutzung von Dialern.

Sonstiges

Wenngleich das Gesetz andere Rufnummerngassen nicht erfasst, wie z. B. die in jüngster Vergangenheit ebenfalls betrügerisch eingesetzten 0137er oder 0800er Nummern, geht die Regulierungsbehörde gegen einen solchen Missbrauch scharf vor und zieht diese ein.

Wodurch sich unseriöse bzw. illegale Dialer "verraten"

Die Anwahl so genannter 0190- und 0900-Services erfolgt entweder per Telefon, per Fax oder über den heimischen Computer. Bei Letzterem muss der User unter Umständen zunächst ein 0900-9 Dialer-Programm installieren, um einen Servicedienst in Anspruch nehmen zu können. Über den Dialer kann dann eine kostenpflichtige Online-Verbindung hergestellt werden. Dies erfolgt bei Windows-Betriebssystemen, indem die Installation und Konfiguration der Verbindung ins DFÜ-Netzwerk aufgenommen wird.

Im DFÜ-Netzwerk können verschiedene Einwahl-Telefonnummern diverser Provider eingetragen und zur individuellen Anwahl verwendet werden. Grundsätzlich muss diese Anwahlprozedur durch den Benutzer manuell vorgenommen werden. Sind mehrere Verbindungen eingetragen, so wird eine der Anwahlmöglichkeiten als "Standardverbindung" gekennzeichnet. Diese wird immer zur Anwahl ins Internet benutzt, wenn keine andere Verbindung manuell gestartet wird.

Es wird ein Programm mit der Dateiendung ".exe" zum automatischen Download angeboten oder per eMail verschickt. Die Absenderkennung erweckt den Anschein, dass es sich dabei um ein offizielles Programm handelt.

Auf der betreffenden Internet-Seite fehlt jeder Hinweis auf die entstehenden Kosten oder aber sie werden in unauffälliger Form dargestellt.

So genannte "Sicherheitsprogramme" werden zum Download angeboten.

Der Download eines so genannten kostenlosen Verbindungs-Updates startet und lässt sich manuell nicht abbrechen.

Im DFÜ-Netzwerk finden sich, ohne dass diese bewusst hinzugefügt wurden, neue Einträge - evtl. sogar als "Standard-Verbindung".

Neue Symbole erscheinen ungewollt auf dem Desktop und in der Task-Leiste.

Die Einwahl ins Internet erfolgt automatisch.
 
So können Sie sich vor Abzockern schützen

Wer sicher gehen will, sollte die 0900-9- Verbindungsmöglichkeit sperren, da Dialer nur über diese Rufnummerngasse im Internet eingesetzt werden dürfen. Die übrigen Angebote über 0190- und 0900 können dann weiterhin in Anspruch genommen werden. Die Sperrung kann entweder über Ihre Telefongesellschaft oder, falls Sie über eine ISDN-Anlage verfügen, selbst vorgenommen werden.

Grundsätzlich sollten Sie allen Programmen, die im Netz oder per eMail angeboten werden, mit einer gesunden Skepsis begegnen. Im Zweifel empfiehlt es sich, besser nichts zu installieren.

Außerdem gilt: Überprüfen Sie die Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers und passen Sie diese Ihrem individuellen Sicherheitsbedürfnis an.

Brechen Sie alle Downloads ab, die automatisch gestartet werden - ganz gleich, ob sie über eine Web-Seite, eine eMail oder Chat-Systeme wie ICQ oder IRC erfolgen. Dies empfiehlt sich vor allem für Seiten von Erotikanbietern und Hacker-Seiten, die mit vermeintlich wichtigen und / oder kostenlosen Computertools locken.

Fordern Sie bei Ihrer Telefongesellschaft einen Einzelverbindungsnachweis an. Nach § 18 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung können Sie bei Ihrer Telefongesellschaft ein monatliches Kosten-Maximum festlegen. Ist dieser Betrag erreicht, ist keine Einwahl mehr möglich.

Deaktivieren Sie die Option "Verbindung automatisch herstellen", um sich bei Ihrem Provider einzuwählen. Nutzen Sie die DFÜ-Verbindung, um manuell den richtigen Zugang herzustellen.

Verwenden Sie Programme, die Ihre Online-Verbindung anzeigen und protokollieren. Beachten Sie: Diese Programme bieten keinen hundertprozentigen Schutz und sollten nur zur Unterstützung und Information eingesetzt werden.

Achten Sie beim Trennen der Internetverbindung stets darauf, dass in der Statusleiste kein entsprechendes Symbol mehr zu sehen ist. Fahren Sie im Zweifel den Rechner herunter!

Erfolgt ein Download, den Sie nicht stoppen können: Trennen Sie die Internetverbindung, indem Sie notfalls den Rechner abschalten oder das Verbindungskabel zur Telefonanlage ausstecken.

Schenken Sie beteuernden Hinweisen wie "Lässt sich leicht wieder deinstallieren" kein Vertrauen. Oft ist der Aufwand weit größer als vorgegeben.

Vorsicht: Manche Installationsprogramme erklären das ganze Internet zum "lokalen Intranet" oder zur "vertrauenswürdigen Zone" und setzen Sicherheitsvorkehrungen so außer Kraft.

Verwenden Sie nur (legale) Originalsoftware, die Sie auch lizensieren lassen sollten. Bei Raubkopien oder aus unsicheren Quellen stammenden Softwarepaketen können Sie sich nie sicher sein, was "sich sonst noch in den Installationsdateien verbirgt".

Lassen Sie die Hände von so genannten "gecrackten Dialern". Solche Programme gibt es nicht. Es handelt sich vielmehr selbst um teuere Dialer-Programme.

Achten Sie beim "Surfen" genau auf den Inhalt von PopUp-Fenstern und behalten Sie genau im Auge, welche Buttons Sie anwählen.

Hinweis für DSL-Nutzer: Sofern Sie lediglich die DSL-Verbindung nutzen, um sich ins Internet einzuwählen, sind Sie auf der sicheren Seite. Allerdings sollte beachtet werden, dass DSL zusätzlich zu der eigentlichen Telefonverbindung betrieben werden kann. Dies bedeutet: Deaktivieren Sie nicht mehr benötigte ISDN-Karten / Modems, entfernen Sie diese aus Ihrem PC oder trennen Sie die Telefonverbindung zu diesen Geräten. Sonst könnte es passieren, dass außer der DSL-Verbindung eine weitere aufgebaut wird.

Was tun, wenn die Tarif-Falle zuschnappt?

Dialer dürfen die Sicherheitseinstellungen des Computers nicht unterlaufen oder verändern. Das Programm muss vollständig vom Rechner entfernt werden können (Deinstallationsroutine).

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe befand im Tenor am 04.03.2004 unter dem Aktenzeichen III ZR 96/03, dass man Gebühren für Dialerdienste, die man nicht bewusst in Anspruch genommen hat, nicht bezahlen müsse. Die Bedingung dabei: Die Dialereinwahl müsse automatisch durch ein eingeschmuggeltes Programm geschehen sein.

Da überhaupt nur 0900-9 Dialer rechtens sein können, brauchen Sie Rechnungen für andere Dialer nicht zu begleichen. Das gilt grundsätzlich für unseriöse Dialer aller Art (ob zugelassen oder nicht, ob aus dem In- oder Ausland).

Von welcher Internet-Seite, über welche eMail oder über welchen sonstigen Verbreitungsweg haben Sie sich den Dialer geladen? Ermitteln Sie den Eigentümer der Internet-Adresse über die DENIC eG - Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft.

Für eine beweiskräftige Aussage können Sie die angewählte Rufnummer ermitteln: Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat auf ihrer Internetseite eine Suchmaschine eingerichtet, mit der Verbraucher den verantwortlichen Netzbetreiber finden können.

Gab es einen Kostenhinweis seitens des Anbieters?

Wie lautet der Programmname des Dialers?

Stellen Sie nach Möglichkeit eine Disketten-Kopie des Dialer sicher. Fertigen Sie von Ihren Feststellungen Bildschirmausdrucke, so genannte Hardcopies (siehe Hinweis am Ende). Dokumentieren Sie alle Veränderungen an Ihrem System, etwa durch Ausdruck der eingerichteten DFÜ-Verbindungen.
 
Bei begründetem Betrugsverdacht wegen bewusster und beabsichtigter Täuschung durch den Anbieter sollten Sie bei Ihrer Polizeidienststelle Strafanzeige erstatten.

Weitere Maßnahmen

Reklamieren Sie die belastete Telefonrechnung unverzüglich und schriftlich bei Ihrem Telekommunikationsanbieter und beim Rechnungssteller.

Begleichen Sie alle Beträge, die Ihrem normalen Telefonverhalten entsprechen. Weisen Sie den Rechnungssteller darauf hin, um welchen Betrag Sie Ihre Rechnung gekürzt haben.

Fordern Sie einen Einzelverbindungsnachweis vom Anbieter und unter Umständen auch ein technisches Prüfungsprotokoll an - insbesondere dann, wenn der Verdacht auf Manipulation am Netz durch Dritte besteht.

Wenden Sie sich an Ihre zuständigen Verbraucherschutzzentralen. Die dort tätigen Honoraranwälte können anhand der vorliegenden Beweise abschätzen, ob ein Gang vor Gericht Erfolg versprechend erscheint.

Verbraucher können sich auch an die Reg TP wenden. Dabei sind Angaben über die angewählte Rufnummer, das Datum und die Uhrzeit der Anwahl sowie Personaldaten des Anfragenden nötig.

Hinweis:

Eine Hardcopy können Sie mit der auf der PC-Tastatur befindlichen Taste "Druck" erstellen. Rufen Sie nach Betätigung der Taste ein Bild- oder Textverarbeitungsprogramm auf und fügen die so erstellte Grafik über die Funktionen "BEARBEITEN" - "EINFÜGEN" aus der Zwischenablage wieder ein.