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Ratgeber

12.05.2008 13:10 Alter: 4 Jahre
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Gebühr für «verbindliche Auskunft» auf Prüfstand

Kategorie: Geld, Regierungsbezirk Oberfranken, Steuer

Bevor Steuerzahler die Gebühr für eine sogenannte verbindliche Auskunft vom Finanzamt zahlen, sollten sie Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.

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Berlin (dpa/tmn) - Dazu rät der Bund der Steuerzahler in Berlin. Hintergrund ist, dass gegen die Gebührenregelung derzeit eine Klage vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg anhängig ist (Az.: 1 K 46/07). Der Kläger hält die Gebührenpflicht für verfassungswidrig und macht geltend, dass das deutsche Steuerrecht so kompliziert sei, dass Steuerzahler sich kostenlos mit Anfragen an das Finanzamt wenden können müssen.

Einsprüche sollten einen Hinweis auf das anhängige Klageverfahren und das Aktenzeichen beinhalten. Ein gesetzlicher Anspruch auf das Ruhen des Verfahrens besteht allerdings nicht, erläutert der Steuerzahlerbund. Hintergrund ist, dass mit dem Jahressteuergesetz 2007 eine Gebührenpflicht für «verbindliche Auskünfte» durch die Finanzverwaltung eingeführt wurde. Für eine solche Auskunft müssen Steuerzahler seitdem mindestens 100 Euro zahlen. Privatleute benötigen solche Auskünfte selten. Meist sind Unternehmen auf diese Anfragen angewiesen.