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EuGH zum Feinstaub
Kategorie: Aktuell und Interessant, SchlagzeilenUrteil mit Augenmaß - ADAC: Mit sinnvollen Maßnahmen gegen die Umweltbelastung.
Von Feinstaub betroffene Anwohner können künftig von ihrer Kommune verlangen, dass zur Reduzierung der Feinstaubbelastung Aktionspläne mit geeigneten Gegenmaßnahmen aufgestellt werden. Das hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Allerdings ergibt sich aus der Richtlinie kein Anspruch des Betroffenen auf bestimmte Maßnahmen oder dahingehend, dass es zu keinerlei Überschreitung der Grenzwerte kommt. Nach Ansicht des ADAC stellt die Entscheidung des EuGH einen praktikablen Weg zur Verringerung der Umweltbelastung dar.
Die örtlichen Behörden müssen bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen das Ziel verfolgen, die Gefahr von Grenzwertüberschreitungen zu verringern. Dies ergibt sich nach Auffassung des EuGH unmittelbar aus der Richtlinie über die Kontrolle der Luftqualität. Damit muss der Behörde überlassen bleiben, unter mehreren möglichen Maßnahmen die am besten geeignete auszuwählen.
Der ADAC hat hierzu schon in der Vergangenheit mehrfach konkrete Vorschläge gemacht. Nachdrücklich spricht sich der Club für den verstärkten Einsatz sauberer Fahrzeugtechnik und intelligenter Verkehrssteuerung wie etwa der Grünen Welle aus. Wichtig ist es zudem, den Verkehr auf Hauptdurchgangsstraßen zu bündeln und von Wohngebieten fernzuhalten. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass alle eingeleiteten Maßnahmen wirksam und sinnvoll sind. „Maßnahmen gegen schlechte Luft müssen bei allen wesentlichen Schadstoffquellen ansetzen“, so ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker. „Die Pläne der Kommunen sollten deshalb zunächst darauf abzielen, die Emissionsquelle eindeutig zu bestimmen“.
Laut ADAC stammen nur neun Prozent der Feinstaubbelastung an Hauptverkehrsstraßen vom Pkw, der gesamte Straßenverkehr ist für 25 Prozent verantwortlich. Den Rest verursachen Industrie und Haushalte oder er wird aus anderen Stadtgebieten bzw. aus dem Umland herangetragen. „Deshalb müssen die Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität gerecht bei allen Verursachern ansetzen und verhältnismäßig sein“, so Becker.

