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Aktuelles aus Sachsen-Anhalt
Verkehrsminister Daehre: Neue Regeln für Inhaber von Lkw-Führerschein
Kategorie: Sachsen-AnhaltAb Ende Oktober dieses Jahres werden einige Regeln rund um den Führerschein einfacher. „Die Fahrerlaubnisverordnung orientiert sich jetzt stärker an der Praxis“,
sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre heute in Magdeburg. In enger Zusammenarbeit mit den Ländern habe der Bund einige Vorschriften überarbeitet, die sich in der Praxis als nicht sinnvoll erwiesen hätten.
So müssten z.B. Lkw-, Bus- und Taxifahrer, deren Fahrerlaubnis nicht mehr gültig ist, künftig keine erneute theoretische und praktische Prüfung absolvieren, um den Führerschein wiederzuerlangen, nannte Daehre eine der wichtigsten Neuerungen. In diesen Berufsgruppen sei lediglich in regelmäßigen Abständen die gesundheitliche und charakterliche Eignung nachzuweisen. „Mit dieser Vereinfachung wird den Interessen der Wirtschaft Rechnung getragen, ohne dabei die Verkehrssicherheit aus dem Auge zu verlieren“, fügte der Minister hinzu.
Von der Neuregelung profitierten insbesondere Inhaber von Lkw-Führerscheinen, die es versäumt hatten, ihre Fahrerlaubnis nach Ablauf der Befristung oder ab Vollendung des 50. Lebensjahres zu verlängern, erläuterte Daehre. In diesen Fällen sei es bisher Vorschrift gewesen, beide Prüfungen noch einmal abzulegen, um wieder in den Besitz der Fahrerlaubnis zu kommen. Um Arbeitssuchenden die Wiedereingliederung in ihren Beruf als Kraftfahrer zu erleichtern, gelte diese Regelung in Sachsen-Anhalt schon jetzt. Jeder Betroffene solle sich dazu an seine Fahrerlaubnisbehörde wenden.
Zu Ihrer Information:
Der Bundesrat hat den Neuregelungen in seiner Sitzung am 13. Juni 2008 zugestimmt. Die Fahrerlaubnisverordnung ist daraufhin am 29. Juli 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Vorschriften treten in der Regel - überwiegend aus verwaltungstechnischen Gründen - drei Monate nach Verkündung in Kraft.


