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Finanzen und Recht

15.02.2008 08:01 Alter: 4 Jahre
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Vorsorge für den Fall des Todes

Kategorie: Finanzen und Recht, LKR Kulmbach
Von: Steuerberatung-Stroehlein

Empfehlungen für den privaten und betrieblichen Bereich

Natürlich denkt niemand gern daran, dass er jederzeit in einen schweren Unfall verwickelt werden, erkranken oder sogar sterben kann. Trotzdem sollte sich jeder im Interesse seiner Hinterbliebenen und Erben rechtzeitig auch Gedanken darüber machen, durch welche Maßnahmen er ihnen im Todesfall die Erfüllung ihrer Pflichten und die Wahrung ihrer Rechte erleichtern kann und welche vorsorglichen Vorkehrungen geboten erscheinen.

Die Frage der Patientenverfügung ist von erheblicher Bedeutung. Der selbständige Unternehmer muss sich darüber hinaus überlegen, wie er nicht nur für sich selbst und seine Familie eine ausreichende Vorsorge schaffen kann, sondern wie er auch sicher stellt, dass sein Unternehmen eine gewisse Zeit ohne ihn weiterlaufen bzw. ohne große Schwierigkeiten von einem Nachfolger fortgeführt werden kann.

Die richtige Vorbereitung für den Fall des Todes oder einer schweren Erkrankung hilft nicht nur, Streit unter den Hinterbliebenen zu vermeiden, sondern sichert auch die Vermögenswerte.

Deshalb mein Rat: Rechtzeitig alles für den Fall der Fälle vorbereiten!

Ihr Manfred Ströhlein