Donnerstag, 24.05.2012

icon Themenauswahl:

Finanzen und Recht

11.03.2008 08:57 Alter: 4 Jahre
Beitrag vorlesen

Der Sparstrumpf hat ein Loch

Kategorie: Finanzen und Recht, LKR Kulmbach, Ratgeber
Von: Herbstzeit-Team

Neben dem staatlichen Zuschuss Wohngeld, den Leistungen der Pflegekasse und den kommunalen Leistungen gibt es weitere finanzielle Erleichterungen..

Wohngeld, Zuschüsse

Diese Zuschüsse greifen dann, wenn Ihre Rente bzw. Ihr Einkommen und Vermögen niedrig ist.

- die Befreiung von der Rundfunk-, Fernsehgebühr,
- die Befreiung von der Rezeptgebühr
- sowie Ermäßigungen bei der Telefongrundgebühr.

Sie müssen aber jede Gebührenbefreiung bei der zuständigen
Stelle selbst beantragen.

Rundfunk- und Fernsehgebühren

Von der Rundfunk- und Fernsehgebühr können Behinderte
befreit werden, die einen Behindertenausweis mit dem
Merkzeichen „RF“ haben. Auch Empfänger von Hilfe zum
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
sowie Arbeitslosengeld II können eine Befreiung
von der Rundfunk- und Fernsehgebühr beantragen.
Über den Antrag entscheidet die GEZ in 50656 Köln.
Antragsformulare sind u.a. auch bei der Gemeinde, in der Sie
die Radio- oder Fernsehsendungen empfangen, erhältlich.

Telefongebühr

Die Deutsche Telekom gewährt aus sozialen Gründen
Vergünstigungen bei der Telefongebühr.
Nähere Auskünfte erteilen die Gemeinden und die Deutsche
Telekom.

Rezeptgebühr

Für jedes einzelne vom Arzt verordnete Arzneimittel muss
grundsätzlich eine Rezeptgebühr bezahlt werden. Versicherte
können in besonderen Härtefällen von der Rezeptgebühr
befreit werden. Die Entscheidung darüber trifft Ihre
Krankenkasse.Auskünfte und Antragstellung bei der zuständigen Krankenkasse.

Schuldnerberatung

Sollten Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen, wenden
Sie sich an die Schuldnerberatung der Caritas.
Terminvereinbarung: Tel. 0921/7890221 und 09221/9574-0


Wir danken dem Landkreis Kulmbach für die Erlaubnis, Beiträge aus dem Seniorenratgeber hier auf Herbstzeit zu präsentieren.

Ihr Herbstzeit-Team