Mittwoch, 23.05.2012

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Photo of Rechtsanwalt Rüdiger Gust Rechtsanwalt Rüdiger Gust
Rechtsanwalt Rüdiger Gust
Anwaltskanzlei_Gust[at]web.de
Sonnenleite 19
Kasendorf Bayern 95359 D
09228/996180

 

 

 

 

Fachanwalt für Erbrecht | Rechtsanwalt Rüdiger Gust

Tätigkeitsschwerpunkte: Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Gesellschaftsrecht

 

Immer gut beraten

RA Gust

Im Jahre 1991 gründete Herr Rüdiger Gust seine Kanzlei in Kulmbach. Die Erbrechtskanzlei wurde nach Erteilung der Fachanwaltschaft im Jahr 2006 nach Kasendorf verlegt.

Für Autofahrer sind ausreichend kostenfreie Parkplätze rund um die Kanzlei vorhanden. Rechtsanwalt Rüdiger Gust ist überörtlich tätig.

 

Termine können Sie direkt mit Herrn Gust oder mit seinem qualifizierten Fachpersonal  individuell und nach Ihren persönlichen Wünschen vereinbaren.

Auf Wunsch nimmt er auch gerne Termine außer Haus oder direkt beim Mandanten wahr.

Telefonisch ist das Büro wie folgt erreichbar:

Telefon: 09228/99618-0

Fax:       09228/99618-18

Montag bis Donnerstag    9 Uhr - 12 Uhr     und     14 Uhr - 16 Uhr   

Freitag                           9 Uhr - 13 Uhr

 

Der Einsatz moderner EDV mit Internetzugang ist ebenso selbstverständlich wie individueller Service. Beides zusammen erlaubt dem Anwalt die schnelle, intensive und unkomplizierte Beratung von Mandanten.

Rechtsanwalt Gust ist als Fachanwalt für Erbrecht überwiegend auf den Gebieten des Erbrechts und des Erbschaftssteuerrechts als auch des Gesellschaftsrechts tätig.

 

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Rüdiger Gust studierte an den Universitäten Bayreuth und Würzburg Jura. Sein Studium  ergänzte er durch eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung.

Die sich nach dem ersten Staatsexamen  anschließende Referendarzeit verbrachte er am Amtsgericht Kulmbach, bei der Staatsanwaltschaft in Bayreuth und bei der Regierung von Oberfranken. Ebenfalls im Rahmen seiner Referendarzeit sammelte Herr Gust Auslandserfahrungen durch seine juristische Tätigkeit in einer renommierten Anwaltskanzlei in den USA.

 

Die Kanzlei Gust ist hauptsächlich auf dem Gebiet des Erbrechtes und den damit verbundenen und verwandten Rechtsgebieten tätig. Da das gesetzliche Erbrecht oftmals nicht mit dem individuellen Willen der Erblasser übereinstimmt, lohnt es sich, schon vor einem Erbfall die Erbfolge mit Herrn Gust zu klären. Er leistet professionelle Beratung und Vertretung zu den Themen :


-          Entwurf von Testamenten,

-          Gestaltungsberatung zur Minimierung der steuerlichen Folgen letztwilliger Verfügungen,

-          Übernahme von Testamentsvollstreckungen,

-          Abstimmung von Gesellschaftsverträgen mit vorhandenen Testamenten zur Sicherung
           der Unternehmenskontinuität,

-          Vermögensübertragung unter Lebenden durch vorweggenommene Erbfolge,

-          Erbvertrag,

-          Stiftungen,

-          Vermächtnisse.

Ebenso beleuchtet er alle erbrechtlichen Fragen auch unter dem Gesichtspunkt der Erbschaftssteuer.

Nach einem Erbfall informiert er seine Mandanten unter anderem zu den Themen:

-          Erbengemeinschaft,

-          Erbenhaftung,

-          Erbfähigkeit,

-          Erbfallschulden,

-          Erbfolge,

-          Erbschein,

-          Erbteil,

-          Erbunwürdigkeit und

-          Erbverzicht.

Neben dem Erbrecht ist das Gesellschaftsrecht ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt. Dieses umfasst die Gestaltung aller in einem Unternehmen benötigten gesellschaftsrechtlichen Verträge und Vereinbarungen sowie die notwendige anwaltliche Begleitung.

Rechtsanwalt Gust ist Mitglied im Deutschen Verein für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV). An seinem Beruf liebt er die Unabhängigkeit, die ihm die Arbeit mit den Mandanten bringt.

Als seine größte Stärke bezeichnet er sein Verhandlungsgeschick. Als „Naturtalent“ im Schlichten widerspricht er zwar dem Sinnbild eines „klassischen Prozessanwalts“, diese Eigenschaft gewährleistet aber dem Mandanten eine schnelle und damit kostengünstige Lösung des Rechtsproblems.

 

Spezialitäten

Rüdiger Gust kann als Spezialist für Erbrecht bezeichnet werden. Der Jurist absolvierte einen Zertifizierungslehrgang im Erbrecht sowie einen Testamentsvollstreckerlehrgang erfolgreich. Dies qualifizierte ihn als ersten Fachanwalt für Erbrecht in Kulmbach und Umgebung, die Bezeichnung verlieh im die Rechtsanwaltskammer im Jahr 2006.

Auch außerhalb der Kanzleiarbeit ist der Anwalt durch seine Tätigkeit als örtlicher Geschäftsstellenleiter der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbrechtsstreitigkeiten (DSE) für den Landgerichtsbezirk Bayreuth mit dem Erbrecht verbunden.

Durch fachkundige Beratung möchte Herr Gust helfen, das Lebenswerk seiner Mandanten oder ihrer Erben zu sichern.