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Hundesitter nicht in der Haftpflicht

Autor Nachricht
Verfasst am: 13. 07. 2010 [08:31]
Clemens

[Themenersteller]
Dabei seit: 22.02.2008
Beiträge: 22

Hallo, da ich sekber 2 hunde habe und ab und zu Hundesitter benutze wenn ich mal nicht kann, fand ich den Artikel interessant und gebe ihn hiermit weiter:

Hundesitter nicht durch Privathaftpflicht abgesichert

Wer Hunde gegen Geld betreut – und sei das Entgelt noch so gering – sollte wissen: Geschieht während dieser Zeit ein Schaden, so ist dies nicht durch die Privathaftpflichtversicherung des Hundesitters abgedeckt. Darauf weist Anette Rehm vom Verbraucherportal Geld-Magazin.de hin. Nur das Hüten fremder Hunde als Gefälligkeit ist abgesichert. Das Problem für Hundesitter: Sie können auch keine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen, da diese den Eigentümern vorbehalten ist. Deshalb sollten Hundesitter, um sich vor finanziellem Schaden zu schützen, immer darauf achten, ob für die von ihnen gehüteten Hunde eine Hundehalterhaftpflicht seitens Herrchen existiert.

Falls ihr auch mal Hundesitter braucht bitte beachten!

Grüße

Clemens
Verfasst am: 29. 03. 2011 [13:36]
Ankoli

Dabei seit: 29.03.2011
Beiträge: 12

Clemens schrieb:

Hallo, da ich sekber 2 hunde habe und ab und zu Hundesitter benutze wenn ich mal nicht kann, fand ich den Artikel interessant und gebe ihn hiermit weiter:

Hundesitter nicht durch Privathaftpflicht abgesichert

Wer Hunde gegen Geld betreut – und sei das Entgelt noch so gering – sollte wissen: Geschieht während dieser Zeit ein Schaden, so ist dies nicht durch die Privathaftpflichtversicherung des Hundesitters abgedeckt. Darauf weist Anette Rehm vom Verbraucherportal Geld-Magazin.de hin. Nur das Hüten fremder Hunde als Gefälligkeit ist abgesichert. Das Problem für Hundesitter: Sie können auch keine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen, da diese den Eigentümern vorbehalten ist. Deshalb sollten Hundesitter, um sich vor finanziellem Schaden zu schützen, immer darauf achten, ob für die von ihnen gehüteten Hunde eine Hundehalterhaftpflicht seitens Herrchen existiert.

Falls ihr auch mal Hundesitter braucht bitte beachten!

Grüße

Clemens


Das heißt, dass es lediglich davon abhängt, ob man den Hundesitter bezahlt, oder nicht? Das kann man ja im Vorfeld klären. Das kann man ja unter der Hand regeln, sodass davon niemand etwas weiß. Und schon besteht der Versicherungsschutz wieder?

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 30.03.2011 um 23:15.]